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Unsere Ansprechpartnerin für Wasserstoff-Infrastruktur:


Georg Fischer

Managing Advisor

Wasserstoff-Infrastruktur

Unterstützung des Wasserstoffhochlaufs und der Transformation der Erdgas-Infrastruktur

Wasserstoff ist ein Kernelement zur Erreichung der Klimaziele. Der Markthochlauf ist komplex und mit vielfältigen kommerziellen und regulatorischen Heraus­forderungen verbunden, denen mit neuen Lösungen begegnet werden muss. Zusätzlich muss ein tragfähiges Fundament für den Aufbau & Betrieb der erforderlichen H2-Infrastruktur geschaffen werden und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit von dekarbonisierten H2-Anwendungen gewährleistet sein.

Auftraggeber

  • bayernets GmbH
  • Gas Connect Austria GmbH
  • GTG Nord GmbH
  • Trans Austria Gasleitung GmbH

In diesem dynamischen Umfeld konnten wir unsere regulatorische Expertise in mehreren Projekten für unterschiedliche Klienten einbringen und haben uns dabei u.A. mit den folgenden Themen beschäftigt:

  1. Gestaltung des regulatorischen Rahmens
  2. H2-Startnetz Deutschland
  3. Begleitung PCI-Antrag
  4. Wasserstoff-Kompetenzaufbau

 

1. Gestaltung des regulatorischen Rahmens

Herausforderung

Der Kommissionsentwurf zum H2-Package vom 15.12.2021 stellt vielfältige Bedingungen für den Aufbau der H2-Infrastruktur - u.a. das Modell der eigentumsrechtlichen Entflechtung als einzig zulässiges Unbundlingmodell. Die von Gas- und Strom-TSOs ebenfalls vielfach genutzten Modelle ITO bzw. ISO wären nur für eine Übergangsphase zulässig. Damit würden zahlreiche Erdgas-TSOs von einer H2-Geschäftsperspektive ausgeschlossen.

Herangehensweise

In einem Gemeinschaftsprojekt mit Schönherr Rechtsanwälte wurde(n):

  • das geplante Entflechtungsregime für Wasserstoffnetzbetreiber und dessen Begründung analysiert;
  • Auswirkungen auf vertikal integrierte Gasfernleitungsnetzbetreiber abgeleitet;
  • Entflechtungsbestimmungen des 3. Binnenmarktpakets evaluiert;
  • untersucht, ob und inwieweit der Unionsgesetzgeber berechtigt ist derart restriktive Entflechtungsvorgaben zu machen;
  • mögliche Rechtsmittel gegen ein unionsrechtswidrigen Entflechtungsregimes erarbeitet;
  • eine stringente Argumentationslinie formuliert.

Ergebnis (Kurzfassung)

Der Entflechtungsvorschlag verstößt eindeutig gegen die Verfassung der Europäischen Union und verletzt die Grundrechte vertikal integrierter Gasunternehmen und Mitgliedsstaaten durch:

  • Verletzung des Subsidiaritätsprinzips (Art. 5 Abs. 3 EUV);
  • Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 Abs. 4 EUV);
  • Verstoß gegen das Grundrecht auf unternehmerische Freiheit und das Grundrecht auf Eigentum, wie es in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgesehen und gewährt wird.

Sollte das geplante Modell der eigentumsrechtlichen Entflechtung in Kraft treten:

  • ist eine rechtliche Anfechtung auf verschiedenen Ebenen (Mitgliedstaaten, Gasfernleitungsnetzbetreiber und ihre Eigentümer) absehbar und
  • würde die Rechtsunsicherheit bis zu einer (letztinstanzlich) gerichtlichen Entscheidung das Ziel einer raschen Entwicklung einer europäischen Wasserstoff-Netzinfrastruktur untergraben.

Tatsächlich folgen später unterbreitete Vorschlage des EU-Rates und des EU-Parlaments dieser Rechtsmeinung und sehen alle etablierten Entflechtungsmodelle als zulässig an.

 

2. H2-Startnetz Deutschland

Herausforderung

Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft muss rechtzeitig bis 2032 die Netzanbindung für prioritäre Wasserstoff-Standorte (große Industrie­zentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore) realisiert werden. Dazu ist in Deutschland ein Wasserstoff-Kernnetz vorgesehen, das gemeinsam von den deutschen Fernleitungsnetzbetreibern geplant und umgesetzt werden soll.

Der Klient stand als Gas-Fernleitungsnetzbetreiber und Teil eines großen Multi-Sparten-Energiekonzerns unter anderem vor den folgenden Fragen:

  • Welche Erdgasinfrastruktur des Konzerns (inkl. IPCEI-Projekte) soll Teil des deutschlandweiten H2-Kernnetzes (und somit das Wasserstoff-Startnetz des Konzerns) werden?
  • Welche Maßnahmen sind dazu erforderlich (Neubau/Umstellung, Ersatzmaßnahmen für den Fortbestand der Erdgasversorgung, etc.)?
  • In welchem Zeitrahmen und zu welchen Kosten kann das eigene Wasserstoff-Startnetz realisiert werden?
  • Welche regulatorische Perspektive (u.a. Entwürfe zum Hydrogen and Decarbonised Gas Package, EnWG, WasserstoffNEV) besteht für Wasserstoffnetzbetreiber, insbesondere auch hinsichtlich der Verteilnetzbetreiber im Rahmen des H2-Kernnetzes?
  • Wie sind die Vorschläge zur Finanzierung des H2-Kernnetzes (→ Amortisationskonto) kommerziell zu bewerten und was muss für die Fernleitungsnetzbetreiber verbessert bzw. geklärt werden, bevor die Investitionsentscheidungen getroffen werden können?

Herangehensweise

  • Identifikation der für das H2-Kernnetz geeigneten Infrastrukturelemente
  • Auswahl, Bewertung und Beschreibung von Planungsvarianten
  • Analyse der aktuellen und in Abstimmung befindlichen regulatorischen Rahmenbedingungen für H2-Netzbetreiber (auf EU- und Bundesebene)
  • Analyse der Wasserstoff-Finanzierungsvorschläge der FNB Gas bzw. des BMWK hinsichtlich Gesamtrisiken, Einzelrisiken aus Individual-Perspektive, Angemessenheit der Risikoabgeltung und offener Punkte für die Umsetzung des Finanzierungsvorschlags und
  • Aufbereitung zur strategischen Entscheidungsunterstützung

Ergebnisse

  • H2-Roadmap: Beschreibung des einzubringenden Wasserstoff-Startnetzes und des Zeitplans
  • Regulatorische Entscheidungsunterstützung
  • Simulationstool Wasserstoffnetzfinanzierung
  • Empfehlungen zur Anpassung des Wasserstoff-Finanzierungsvorschlags

 

3. Begleitung PCI-Antrag

Herausforderung

  • Der Status des „Project of Common Interest” (PCI) wurde von der Europäischen Union eingeführt, um die Realisierung von Infrastruktur­vorhaben mit besonderer Relevanz für Nachhaltigkeit, Versorgungs­sicherheit und Marktintegration im Energiesektor zu unterstützen. Als PCI bestätigte Vorhaben können beschleunigte Genehmigungs­verfahren beanspruchen, sind für Förderungen aus der Connecting Europe Facility zugelassen und genießen weitere regulatorische Vorteile.
  • Seit 2022 wird der PCI-Status keinen (reinen) Erdgas-, sondern nur noch Wasserstoffprojekten verliehen. Weiters wurde das Verfahren rund um Beantragung, Bewertung und Bestätigung von PCI-Projekten neu gestaltet.
  • Vor diesem Hintergrund stellt sich im Rahmen der Umsetzungs­planung für ein großes H2-Leitungsprojekt die Frage nach einer möglichen PCI-Beantragung.

Herangehensweise

  • Analyse der relevanten EU-Gesetzesmaterie und der Prozess­vorgaben der relevanten Institutionen (DG ENER und ENTSOG)
  • Durchführung von Interviews mit Expert:innen weiterer Gasfernleitungs­netzbetreiber zu deren „lessons learned“ aus der Wasserstoff-PCI-Bewerbung
  • Befragung zentraler EU-Stakeholder zum PCI-Bewerbungsprozess
  • Aufbereitung der Erkenntnisse

Ergebnisse

  • Auf die Fragen und Bedürfnisse der involvierten Fachexpert:innen des Fernleitungsnetzbetreibers zugeschnittener Workshop und Ergebnispräsentation

 

4. Wasserstoff-Kompetenzaufbau

Herausforderung

  • Im Rahmen der strategischen Beschäftigung mit dem Thema Wasserstofftransport ist das Unternehmen (Gasfernleitungs­netzbetreiber in Deutschland) an WECOM herangetreten, um das Zukunftsthema Wasserstoff im Zuge mittelfristiger Weichenstellungen (u.a. Vermarktung/Tarifmodell, IT-Systeme und Personalentwicklung) stärker in den Fokus zu rücken.
  • Neben der Perspektive ab 2025 sollte ein konkreter Anwendungsfall für ein H2-Pilotprojekt analysiert werden.

Herangehensweise

In Zusammenarbeit mit dem Klienten wurde das folgende Schulungs­programm erstellt sowie von WECOM ausgearbeitet und durchgeführt:

1. Einführung in das Thema „Wasserstoff“ aus dem Gesichtspunkt Netzinfrastruktur

  • Allgemeine Grundlagen von Produktion, Transport und Einsatz von Wasserstoff
  • Wasserstoffstrategie ~2030-2035 (regional, national und EU-weit)
  • Kurzüberblick über die rechtlich/regulatorischen Aspekte
  • Perspektivische Rolle von Wasserstoff im Rahmen eines dekarbonisierten deutschen Energiesystems (Produktion, Speicherung, Transport, Einsatz/Endkundenanwendung 2050; siehe dazu auch unsere Case Study KOMMID2050)

2. Behandlung eines konkreten Anwendungsfalls mit einer limitierten Anzahl an Produzenten und Abnehmern

  • Definition und Abgrenzung des Anwendungsfalls
  • Konzeption des Rollenmodells und Zuordnung der Verantwortlichkeiten
  • Überlegungen zu Kapazitätsvermarktung, Tarifierung, Transport­anmeldung, Transportsteuerung und Transportabrechnung (inkl. Bilanzierung)

3. Aktueller Status der H2-Infrastrukturregulierung (insbes. EU Hydrogen Package, nationale Regulierung und Implikationen für H2-Infrastrukturbetreiber)

  • Aktuelle nationale Regulierung in Deutschland (EnWG, WasserstoffNEV, BNetzA-Vorgaben/Zugang)
  • EU Hydrogen Package (Unbundling (Ownership & vertikal, Accounts/horizontal), Verbot von Quersubventionierung, grenzquerende Kostenzuordung & Tarife)
  • Netzentwicklung (H2-NEP, IPCEI)
  • H2-Infrastrukturperspektive der aktuell diskutierten nationalen Wasserstoffstrategie

4. Technische Aspekte des Wasserstofftransports

  • Vergleich der physikalischen Parameter (H2 und Erdgas bzw. Methan)
  • Sicherheitsrelevante Aspekte von Wasserstoff (u.a. Explosivität, Brennbarkeit, Materialversprödung, Verflüchtigung, Odorierung)
  • Klimawirkung von Wasserstoff
  • Transport von Wasserstoff (Kompressortypen und ihre Einsatz­bereiche, Kompressionsverhalten von Wasserstoff und thermo­dynamische Effekte, Volumenstrom inkl. dynamische Viskosität und Erosionsgeschwindigkeit)
  • Messung von Wasserstoff (Mengenumwertung, Messmethoden, Gerätetechnik)

Ergebnisse

  • Mehrere Schulungsworkshops für eine Vielzahl an Fachexpert:innen aus den relevanten Unternehmensbereichen (u.a. Netzvermarktung, Transportsteuerung, Recht/Regulierung und Strategie), inkl. Ergebnispräsentation

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